Wie weit darf das Konkurrenzverbot gehen? Das Konkurrenzverbot hat nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen begrenzt zu sein, so dass eine unbillige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist (Art. 340a Abs. 1 OR).
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht I
Sie sind Arbeitgeber und möchten in den Arbeitsverträgen ein Konkurrenzverbot aufnehmen. Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber erlaubt, mit dem Arbeitnehmer ein Konkurrenzverbot zu vereinbaren, wonach sich dieser verpflichtet, den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zu konkurrenzieren.