Kündigung während der Probezeit
Die Frage der Rechtmässigkeit einer Kündigung während der Probezeit ist ein wiederkehrendes Thema im Arbeitsrecht, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tangiert.
Ein neues Urteil vom 16. Februar 2024 (4A_521/2023) bietet einen interessanten Einblick in die rechtlichen Überlegungen des Bundesgerichts, in Fällen von Kündigungen während der Probezeit. Vorliegend stand der Vorwurf der Missbräuchlichkeit im Raum.
Im Arbeitsrecht ist der Grundsatz der Kündigungsfreiheit fest verankert. Er ermöglicht es den Vertragsparteien, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden, ohne dass hierfür besondere Gründe erforderlich sind. Die Grenzen dieser Freiheit werden jedoch durch das Verbot der missbräuchlichen Kündigung gezogen, wie in Art. 336 OR (Obligationenrecht) festgehalten. Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie aus bestimmten, im Gesetz aufgezählten oder nach Rechtsprechung anerkannten, unzulässigen Gründen ausgesprochen wird. Während der Probezeit ist zwar der sachliche Kündigungsschutz, d.h. der Schutz vor missbräuchlicher Kündigung, weiterhin gültig, jedoch mit der Massgabe, dass wegen des Zwecks der Probezeit – dem gegenseitigen Kennenlernen und der Einschätzung, ob eine langfristige Bindung eingegangen werden soll – Missbräuchlichkeit nur unter qualifizierten Umständen angenommen wird.
In dem vorliegenden Fall wies das Bundesgericht die Beschwerde aus den folgenden Gründen als offensichtlich unbegründet zurück: Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, die Kündigung sei missbräuchlich erfolgt, weil er auf Missstände im Bereich der Corona-Hygieneregeln hingewiesen hatte und ihm daraufhin gekündigt wurde. Das Gericht stellte jedoch fest, dass keine hinreichenden Beweise für eine Missachtung der Hygienemassnahmen oder eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Beschwerdegegnerin vorlagen. Zudem sei der Kündigungsentschluss bereits vor der Beschwerde des Arbeitnehmers gefallen, wodurch ein Kausalzusammenhang zwischen der Beschwerde und der Kündigung ausgeschlossen werden konnte.
Das vorliegende Urteil unterstreicht die hohen Anforderungen, die an den Nachweis einer missbräuchlichen Kündigung während der Probezeit gestellt werden, und bestätigt die Bedeutung der Probezeit als Phase der Evaluation und Entscheidungsfindung für beide Vertragsparteien.
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