Aktienrecht

Das neue Aktienrecht ist per 1. Januar 2023 endlich in Kraft getreten.

Grundsätzlich gelangen die neuen Vorschriften unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten auf alle bereits vorhandenen Gesellschaften zur Anwendung.

Den Gesellschaften wird jedoch eine Übergangsfrist von zwei Jahren seit Inkrafttreten gewährt, um bestehende Statuten und Reglemente mit den neuen Bestimmungen des Aktienrechts im Einklang zu bringen. Danach werden die nicht angepassten Statuten und Reglemente ungültig.

Die Revision im Obligationenrecht (OR) betrifft Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Stiftungen und weitere Gesellschaftsformen.

Unter anderem sind folgende Themen relevant:

Verwaltungsrat (VR)

 besondere Verantwortung, Amtsdauer und Wahlverfahren, Interessenkonflikte etc. 

Generalversammlung (GV)

Abhaltung der GV im Ausland, Tagungsort, Zirkularbeschluss, Grenzwerte für Aktionärsrechte, Verantwortlichkeitsklagen etc.

Dividenden und Kapitalstruktur

Ausschüttung der Dividende, Fremdwährung, Veränderungen des Kapitals und der Aktienwerte, Sachübernahmen etc.

Aktionärsrechte

Stärkung der Aktionärsrechte, Auskunftsrecht, Einsichtsrecht, Sonderuntersuchung, Rückerstattungsansprüche etc.

Somit sollten Sie sich Gedanken machen, ob Ihre Statuten und Reglemente noch gesetzeskonform oder anzupassen sind, wenn Sie nicht riskieren wollen, dass es zu Unstimmigkeiten in Ihrem Unternehmen kommt. Dabei haben Sie unsere volle Unterstützung. Wir gehen gemeinsam Ihre Statuten und Reglemente durch, prüfen, ob Anpassungsbedarf besteht und setzen die neuen Änderungen um.